Von der Projektidee zur Förderung

Förderbedingungen

Bei der LEADER-Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Wenn Sie eine Projektidee haben ist das Regionalmanagement Ihr erster Ansprechpartner. Dort wird Ihre Idee auf ihre generelle Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Nach Einreichung des Projektsteckbriefes stellen Sie Ihren Projektvorschlag bei der LAG vor, die entscheidet, ob sie das Projekt aus ihrem LEADER-Budget fördern möchte. Nach einem positiven LAG-Beschluss können Sie den eigentlichen Förderantrag ausfüllen und nach Abstimmung mit dem Regionalmanagement beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg einreichen.

Grundsätzlich steht die Förderung durch LEADER-Mittel allen offen, sofern die Projekte im Einklang mit der Entwicklungsstrategie stehen, den Projektauswahlkriterien entsprechen und die öffentliche Kofinanzierung gesichert ist. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Privatpersonen beziehungsweise natürliche Personen sowie von der LAG beauftragte Partnerinnen und Partner und Stellen sein.

Es gilt ein genereller Fördersatz von 70 Prozent der förderfähigen Kosten, der Höchstsatz der Förderung beträgt 250.000 Euro. Die LAG kann bei besonderen Leuchtturmprojekten die Förderhöhe auf 80 % der förderfähigen Kosten und die maximale Zuwendungshöhe auf bis zu 400.000 € erhöhen, sofern das Projekt bei den Qualitätskriterien eine entsprechende Punktzahl und eine 2/3-Mehrheit der beschlussfähigen LAG gegeben ist.

Projektauswahl

Zur Bewertung und Auswahl der aus LEADER-Mitteln zu fördernden Projekte wendet die LAG der Heideregion Uelzen eine Reihe von Kriterien an.

Die übergeordneten Auswahlkriterien sollen sicherstellen, dass der Grundgedanke von LEADER in den Projekten vorhanden ist. Mindestens eines der vier folgenden Kriterien muss erfüllt werden:

1.       Innovativ für die Region
2.       Impulsgebend
3.       Ausstrahlung auf die umliegenden Orte
4.       Mehrwert/Nutzen für die gesamte Heideregion oder große Teile der Gebietskulisse.

Mindestkriterien hingegen sind Ziele, die in jedem Fall erfüllt werden müssen, damit ein Projekt gefördert werden kann. Dazu zählen die grundsätzliche Förderfähigkeit, die langfristige Tragfähigkeit und die Chancengleichheit / der Gender-Aspekt.

Die Qualitätskriterien sollen der LAG helfen, die eingereichten Projekte in eine Reihenfolge zu bringen und so entscheiden zu können, bei welchen Projekten eine Förderung vorrangig ist. Dabei werden Punkte für die Erfüllung unterschiedlicher Qualitätskriterien vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher ist der Nutzen des Projektes für die Region und desto wahrscheinlicher ist die Umsetzung des Projektes.

Die Auswahlkriterien finden Sie im Regionalen Entwicklungskonzept ab Seite 82.

Den Projektsteckbrief können Sie hier herunterladen.

Einen Infobrief rund um das Thema Förderung finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!